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Kurzbeschreibung
Ein Lehr-/Lernvertrag ist ein Dokument, in dem Lernende und Lehrende Absprachen zu Lernzielen, -inhalten, Unterstützungsformen etc. festhalten. Solche Verträge können geschlossen werden für Leistungen von Lernenden im Rahmen von Lehrveranstaltung (und unterstützende Dienstleistungen des Lehrenden) sowie insbesondere für die Begleitung des selbstorganisierten Lernens. |
Ausführliche Darstellung
Akademische Lehre ist heute eine Dienstleistung besonderer Art. Studierende erbringen eine Leistung, für die sie einen Nachweis (Schein, Prüfung) erwarten. Hochschullehrer erbringen ihre Leistung, indem sie ihr Wissen und ihre Kompetenzen als Unterrichtende, Berater, Prüfende zur Verfügung stellen. Wie bei anderen Bildungsprozessen (z.B. Weiterbildung, Training, Coaching) wird in der Hochschule allerdings zumeist unausgesprochen über die gegenseitige Erbringung der Leistungen ein Vertrag zwischen Lehrenden und Lernenden geschlossen. Dessen Bedingungen und Regularien bleiben jedoch oft unklar und führen auf beiden Seiten zu vermeidbaren Mißverständnissen und Fehlleistungen.
Ein Lehr-Lernvertrag dient dazu, die Aufgaben der Hochschullehrer zu explizieren und mit den Lerninteressen und Lernaufgaben der Studierenden klar zu verbinden. Mit dem Vertrag wird größere Zielgenauigkeit, Transparenz und Inidividualisierung der verabredeten Lehr- und Lernleistungen bewirkt. Er dient u.a. der Selbstverantwortung der Studierenden für ihr Studium und der effektiven akademischen Lehre.
Der Vertrag besteht aus einem allgemeinen Teil, der die Vertragspartner orientieren soll. Dem allgemeinen Teil sind Anlagen beigefügt.
Im allgemeinen Teil werden geregelt:
- die Ziele des Vertrages,
- der Gegenstand,
- der Zeit- und Sachplan,
- die Leistungen des Veranstalters,
- die Feedback-Kriterien (bezogen auf Hausarbeiten, Klausuren, Referate, Workshops Praktika etc.)
- die Leistungen des Studierenden,
- die Änderungsmöglichkeiten,
- die Verfahren zur Erlangung des Leistungsnachweises,
- geltende Fristen,
- Gruppenarbeiten sowie Sonstiges.
Die Bestimmungen des allgemeinen Teil werden angewendet auf die jeweiligen spezifischen Vereinbarungen mit den Studierenden. Diese Vereinbarungen werden in den Anlagen zum Ausdruck gebracht. Dies sind z.B.:
- die Leistungsbeschreibung,
- die speziellen Gegenstände,
- der Zeit- und Sachplan sowie
- die Klärung der Gruppenarbeit.
Der Vertrag wird auf folgende Weise geschlossen:
Auf der Basis der allgemeinen Veranstaltungsbeschreibung erklärt der Studierende sein Einverständnis mit dem allgemeinen Teil (oder macht Änderungsvorschläge) und füllt die Anlagen entsprechend seinem Lerninteresse aus. In der Regel per mail sendet er Vertrag und Anlage an den Hochschullehrer. Sofern dieser übereinstimmt, nimmt er den Vertrag an, wenn nicht, macht er Änderungsvorschläge. Durch beiderseitige Annahme kommt der Vertrag zustande. Die Bestimmungen des Vertrages gehen in die spätere Leistungsbeurteilung ein. Selbstverständlich kann der Vertrag auch in einem Gespräch direkt verabredet werden.
Insgesamt: Die Erfahrung zeigt, dass Lehr-Lernverträge deutlich die Leistungen steigern und der Selbststeuerung des Lernens dienlich sind.
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Literatur
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Blom, Herman: Der Dozent als Coach, Neuwied, Kriftel 2000, (ISBN 3-472-04425-X): Gibt einen guten Einblick in die neue Rolle von Dozenten an Hochschulen und damit auch in die Notwendigkeit der Vertragsgestaltung zwischen Dozenten und Studierenden |
Allgemein |
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Gernot Graeßner: Der Lehr-/Lernvertrag. In: Berendt, Brigitte, Voss, Hans-Peter, Wildt, Johannes (Hrsg.): Neues Handbuch Hochschullehre, Berlin, Loseblattsammlung., C 2.3. Berlin 2002: Darstellung des hochschuldidaktischen Instruments des Lehr-Lernvertrages unter Einschluß der Rückmeldungen von Studierenden. |
Allgemein |
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Kurtz, H.-J.: Anwendungsverträge und Transfercontrolling. In: Greif, S./Kurtz, H.-J. (Hg.): Handbuch selbstorganisiertes Lernen. Göttingen 1996, S. 185-188: Beschreibt den Einsatz von Lernverträgen unter dem besonderen Aspekt der Transferunterstützung. |
Anwendung |
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Graeßner, Gernot: Aktive Teilnahme von Auszubildenden. In: Wolfgang Wittwer (Hrsg.): Methoden der Ausbildung, Köln 2000, S. S. 177-193 (ISBN 3-87156-234-3): Der Verf. stellt dar, wie Teilnehmende ihre Lernoptionen je nach ihren Lerninteressen definieren und steuern können. Der Text regt zur Reflexion selbststeuernden Lernens an. |
Anwendung |
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Internet-Links
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Lehr-/Lernvertrag von Dr. Gernot Graessner
http://cweb.uni-bielefeld.de/graessner/home/index,id,31.html
Dr. Gernot Graessner, Uni Bielefeld, setzt Lehr-/Lernverträge für verbindliche Absprachen mit Studenten ein. Auf seiner Homepage bietet er umfangreiche Materialien rund um Lehr-/Lernverträge an, u.a. Formulare, Beispiele sowie Artikel zur Begründung der Methode. |
Praxisbeispiele |
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Lehr-/Lernvertrag: Warum, Wieso, Weshalb?
http://evanet.his.de/evanet/forum/positionen.html
Ein Beitrag zur Begründung von Lehr-/Lernverträgen |
Wissenschaftliche Beiträge |
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Experten
Dr. Gernot Graessner,
Akademischer Direktor Dr. phil. Gernot Graeßner, Jahrgang 1945; seit 1976 an der Universität Bielefeld, zunächst Fakultät für Soziologie, dann Fakultät für Pädagogik. In der Lehre tätig insbesondere im Diplom-Studium Erziehungswissenschaft, Schwerpunkt Erwachsenen- und Weiterbildung.
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Praxisbeispiel
Nach einer mündlichen Vorbesprechung entstand das folgende Beispiel einer Anlage (Auszug) zu einem Lehr-/Lernvertrag:
| Marlies Musterfrau, Adresse, Tel, mail |
| Seminar: |
Das Sokratische Gespräch als Methode der Erwachsenenbildung |
| Leistungsbeschreibung: |
Hausarbeit (ca. 15 Seiten) sowie Dokumentation der Vorbereitung, und Teilnahme am Sokratischen Gespräch
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| spezielles Lernziel: |
Beobachtung der Gesprächssituation, Analyse der Fähigkeiten der Gesprächsleitung |
| Sachthema: |
Sokratisches Gespräch: Konstruktion und Durchführung eines Sokratischen Gesprächs |
| Sachliches Ziel: |
Fähigkeit zur Analyse sokratischer Gespräche aus der Sicht der Gesprächsleitung |
| geplante Arbeitsschritte: |
Festlegung des Beobachtungsschemas, Dokumentation der Daten, Auswertung |
| geplante Hilfsmittel: |
Protokoll des Gesprächs vom 07.12.01; Literatur zum Sokratischen Gespräch, u.a. Horster, Kessels
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| besondere Beurteilungskriterien: |
Theoretische Begründung der Leiterrolle; Stimmigkeit des Beobachtungsinstrumentariums und der Beobachtung
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| sonstiges: |
Neben der schriftlichen Ausarbeitung wird eine Kurzfassung für das geplante Kolloquium zur Theorie sokratischer Gespräche zur Verfügung gestellt
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| Sach- und Zeitplan: |
Controlling: ja
Abgabe der schriftlichen Arbeit: bis 15.03.2002
schriftliches Feedback: bis 10.04.2002
mündliche Besprechung: 23.04.2002, 10.30
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14.09.2003 - Gernot Graeßner
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